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  • Format: PDF

In vielen Bereichen des Privatrechts wird die Privatautonomie von Vertragsparteien zunehmend gesetzlich beschränkt. Stefan Bechtold zeigt an Beispielen aus dem allgemeinen Zivilrecht, dem Verbraucherschutzrecht sowie dem Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Grenzen auf, bei denen zwingendes Vertragsrecht als Regulierungsinstrument versagt. Dabei öffnet sich die Untersuchung dem heutigen Methodenapparat von ' (behavioral) law and economics ' in seiner ganzen Breite und Tiefe. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor Bausteine einer funktionalen Rechtsetzungslehre, welche die Vor- und Nachteile…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 2.87MB
  • FamilySharing(5)
Produktbeschreibung
In vielen Bereichen des Privatrechts wird die Privatautonomie von Vertragsparteien zunehmend gesetzlich beschränkt. Stefan Bechtold zeigt an Beispielen aus dem allgemeinen Zivilrecht, dem Verbraucherschutzrecht sowie dem Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Grenzen auf, bei denen zwingendes Vertragsrecht als Regulierungsinstrument versagt. Dabei öffnet sich die Untersuchung dem heutigen Methodenapparat von ' (behavioral) law and economics ' in seiner ganzen Breite und Tiefe. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor Bausteine einer funktionalen Rechtsetzungslehre, welche die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Regulierungsinstrumente im Privatrecht untersucht. Auch analysiert er, in welchem Umfang eine Integration ökonomischer und verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse in rechtswissenschaftliche Untersuchungen möglich ist. Thematisiert werden damit auch die Grenzen sozialwissenschaftlicher Methoden. Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und Stanford; 2001 Promotion; 2005-2008 Mitarbeiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn; 2009 Habilitation; Professor für Immaterialgüterrecht an der ETH Zürich.
Autorenporträt
Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und Stanford; 2001 Promotion; 2005-2008 Mitarbeiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern in Bonn; 2009 Habilitation; Professor für Immaterialgüterrecht an der ETH Zürich.