Hans-Christian Lachmann
Die Kirchenjuristenausbildung in der DDR (eBook, PDF)
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Hans-Christian Lachmann
Die Kirchenjuristenausbildung in der DDR (eBook, PDF)
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In der DDR entwickelten die evangelischen Kirchen eine eigene juristische Ausbildung zur Selbstbehauptung ihres Rechts im Sozialismus. Hans-Christian Lachmann beleuchtet diese besondere Ausbildung und ihre Bedeutung für das Kirchenrecht sowie das Verhältnis von Kirche und Staat im 20. Jahrhundert.
- Geräte: PC
- mit Kopierschutz
- eBook Hilfe
- Größe: 5.29MB
- FamilySharing(5)
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In der DDR entwickelten die evangelischen Kirchen eine eigene juristische Ausbildung zur Selbstbehauptung ihres Rechts im Sozialismus. Hans-Christian Lachmann beleuchtet diese besondere Ausbildung und ihre Bedeutung für das Kirchenrecht sowie das Verhältnis von Kirche und Staat im 20. Jahrhundert.
Produktdetails
- Produktdetails
- Verlag: Mohr Siebeck
- Seitenzahl: 100
- Erscheinungstermin: 15. September 2025
- Deutsch
- ISBN-13: 9783161648304
- Artikelnr.: 75467576
- Verlag: Mohr Siebeck
- Seitenzahl: 100
- Erscheinungstermin: 15. September 2025
- Deutsch
- ISBN-13: 9783161648304
- Artikelnr.: 75467576
- Herstellerkennzeichnung Die Herstellerinformationen sind derzeit nicht verfügbar.
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Sevilla; Rechtsreferendariat unter anderem bei der Stiftung preußischer Kulturbesitz und im Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz; Rechtsanwalt in Berlin.
Einleitung: Gegenstand und Ziele der Untersuchung
A. Juristen in der Kirche - B. Kirchenrecht im Sozialismus
1. Kapitel: Staat und Kirche in der DDR - Zum grundsätzlichen Verhältnis
A. Die drei Phasen des Verhältnisses von Staat und Kirche - B. Der
Antagonismus zwischen Marxismus-Leninismus und Christentum
2. Kapitel: Recht der Kirche - Recht des Staates
A. Der Marxismus-Leninismus und das Recht - B. Kirchenrecht im Sozialismus
- C. Die Diskussion innerhalb der ostdeutschen Kirche über die
Eigenständigkeit des Kirchenrechts - D. Die Begründung der Eigenständigkeit
des Kirchenrechts in der DDR aus kirchlicher Sicht - E. Die Bedeutung des
Kirchenjuristen für ein eigenständiges Kirchenrecht
3. Kapitel: Grundzüge der staatlichen Juristenausbildung
A. Juristenausbildung als staatliche Aufgabe - B. Kernpunkte der
Juristenausbildung in der Bundesrepublik bis 1989 - C. Die Ausbildung von
Juristen in der DDR - D. Zwischenfazit: Kein Raum für kirchenjuristische
Ausbildung an den staatlichen Universitäten
4. Kapitel: Voraussetzungen und Planung der Kirchenjuristenausbildung
A. Kein monokausaler Erklärungsansatz für die Kirchenjuristenausbildung -
B. Grundsätzliche Überlegungen zu kirchlichen Berufen innerhalb des
sozialistischen Bildungssystems - C. Ausgangspunkte der Diskussion über
eine kirchliche Juristenausbildung - D. Die gesamtkirchliche Lösung der
Ausbildung von Kirchenjuristen - E. Der Weg zur Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für den höheren kirchlichen Verwaltungsdienst - F. Der
Sonderweg der thüringischen Landeskirche
5. Kapitel: Die Durchführung der kircheneigenen Juristenausbildung
A. Einrichtung von dauerhaften Förderungslehrgängen am Katechetischen
Oberseminar (KOS) - B. Die Auswahl der Bewerber - C. Wechsel von Bewerbern
an die staatlichen Fakultäten - D. Vorlesungsorganisation und Selbststudium
- E. Prüfungsleistungen der Prüfungen I und II - F. Der kirchliche
Vorbereitungsdienst - G. Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der
kirchlichen Verwaltungsbehörden - H. Zwischenfazit zur
Kirchenjuristenausbildung in den 1960er-Jahren
6. Kapitel: Rezeption und Aufgabe der kircheneigenen Juristenausbildung
A. Die Kirchenjuristenausbildung aus Sicht des SED-Staates - B. Planungen
zur kirchlichen Juristenausbildung ab 1971 - C. Kirchenjuristenausbildung
an den juristischen Sektionen der Universitäten - D. Zwischenfazit zur
Kirchenjuristenausbildung ab den 1970er-Jahren
7. Kapitel: Nachwirkungen der Kirchenjuristenausbildung
A. Anerkennung der Kirchenjuristenausbildung durch staatliche Stellen - B.
Anerkennung der Ausbildung durch die westlichen Gliedkirchen - C. Anpassung
des Kirchenrechts nach der Wiedervereinigung
Fazit
A. Juristen in der Kirche - B. Kirchenrecht im Sozialismus
1. Kapitel: Staat und Kirche in der DDR - Zum grundsätzlichen Verhältnis
A. Die drei Phasen des Verhältnisses von Staat und Kirche - B. Der
Antagonismus zwischen Marxismus-Leninismus und Christentum
2. Kapitel: Recht der Kirche - Recht des Staates
A. Der Marxismus-Leninismus und das Recht - B. Kirchenrecht im Sozialismus
- C. Die Diskussion innerhalb der ostdeutschen Kirche über die
Eigenständigkeit des Kirchenrechts - D. Die Begründung der Eigenständigkeit
des Kirchenrechts in der DDR aus kirchlicher Sicht - E. Die Bedeutung des
Kirchenjuristen für ein eigenständiges Kirchenrecht
3. Kapitel: Grundzüge der staatlichen Juristenausbildung
A. Juristenausbildung als staatliche Aufgabe - B. Kernpunkte der
Juristenausbildung in der Bundesrepublik bis 1989 - C. Die Ausbildung von
Juristen in der DDR - D. Zwischenfazit: Kein Raum für kirchenjuristische
Ausbildung an den staatlichen Universitäten
4. Kapitel: Voraussetzungen und Planung der Kirchenjuristenausbildung
A. Kein monokausaler Erklärungsansatz für die Kirchenjuristenausbildung -
B. Grundsätzliche Überlegungen zu kirchlichen Berufen innerhalb des
sozialistischen Bildungssystems - C. Ausgangspunkte der Diskussion über
eine kirchliche Juristenausbildung - D. Die gesamtkirchliche Lösung der
Ausbildung von Kirchenjuristen - E. Der Weg zur Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für den höheren kirchlichen Verwaltungsdienst - F. Der
Sonderweg der thüringischen Landeskirche
5. Kapitel: Die Durchführung der kircheneigenen Juristenausbildung
A. Einrichtung von dauerhaften Förderungslehrgängen am Katechetischen
Oberseminar (KOS) - B. Die Auswahl der Bewerber - C. Wechsel von Bewerbern
an die staatlichen Fakultäten - D. Vorlesungsorganisation und Selbststudium
- E. Prüfungsleistungen der Prüfungen I und II - F. Der kirchliche
Vorbereitungsdienst - G. Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der
kirchlichen Verwaltungsbehörden - H. Zwischenfazit zur
Kirchenjuristenausbildung in den 1960er-Jahren
6. Kapitel: Rezeption und Aufgabe der kircheneigenen Juristenausbildung
A. Die Kirchenjuristenausbildung aus Sicht des SED-Staates - B. Planungen
zur kirchlichen Juristenausbildung ab 1971 - C. Kirchenjuristenausbildung
an den juristischen Sektionen der Universitäten - D. Zwischenfazit zur
Kirchenjuristenausbildung ab den 1970er-Jahren
7. Kapitel: Nachwirkungen der Kirchenjuristenausbildung
A. Anerkennung der Kirchenjuristenausbildung durch staatliche Stellen - B.
Anerkennung der Ausbildung durch die westlichen Gliedkirchen - C. Anpassung
des Kirchenrechts nach der Wiedervereinigung
Fazit
Einleitung: Gegenstand und Ziele der Untersuchung
A. Juristen in der Kirche - B. Kirchenrecht im Sozialismus
1. Kapitel: Staat und Kirche in der DDR - Zum grundsätzlichen Verhältnis
A. Die drei Phasen des Verhältnisses von Staat und Kirche - B. Der
Antagonismus zwischen Marxismus-Leninismus und Christentum
2. Kapitel: Recht der Kirche - Recht des Staates
A. Der Marxismus-Leninismus und das Recht - B. Kirchenrecht im Sozialismus
- C. Die Diskussion innerhalb der ostdeutschen Kirche über die
Eigenständigkeit des Kirchenrechts - D. Die Begründung der Eigenständigkeit
des Kirchenrechts in der DDR aus kirchlicher Sicht - E. Die Bedeutung des
Kirchenjuristen für ein eigenständiges Kirchenrecht
3. Kapitel: Grundzüge der staatlichen Juristenausbildung
A. Juristenausbildung als staatliche Aufgabe - B. Kernpunkte der
Juristenausbildung in der Bundesrepublik bis 1989 - C. Die Ausbildung von
Juristen in der DDR - D. Zwischenfazit: Kein Raum für kirchenjuristische
Ausbildung an den staatlichen Universitäten
4. Kapitel: Voraussetzungen und Planung der Kirchenjuristenausbildung
A. Kein monokausaler Erklärungsansatz für die Kirchenjuristenausbildung -
B. Grundsätzliche Überlegungen zu kirchlichen Berufen innerhalb des
sozialistischen Bildungssystems - C. Ausgangspunkte der Diskussion über
eine kirchliche Juristenausbildung - D. Die gesamtkirchliche Lösung der
Ausbildung von Kirchenjuristen - E. Der Weg zur Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für den höheren kirchlichen Verwaltungsdienst - F. Der
Sonderweg der thüringischen Landeskirche
5. Kapitel: Die Durchführung der kircheneigenen Juristenausbildung
A. Einrichtung von dauerhaften Förderungslehrgängen am Katechetischen
Oberseminar (KOS) - B. Die Auswahl der Bewerber - C. Wechsel von Bewerbern
an die staatlichen Fakultäten - D. Vorlesungsorganisation und Selbststudium
- E. Prüfungsleistungen der Prüfungen I und II - F. Der kirchliche
Vorbereitungsdienst - G. Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der
kirchlichen Verwaltungsbehörden - H. Zwischenfazit zur
Kirchenjuristenausbildung in den 1960er-Jahren
6. Kapitel: Rezeption und Aufgabe der kircheneigenen Juristenausbildung
A. Die Kirchenjuristenausbildung aus Sicht des SED-Staates - B. Planungen
zur kirchlichen Juristenausbildung ab 1971 - C. Kirchenjuristenausbildung
an den juristischen Sektionen der Universitäten - D. Zwischenfazit zur
Kirchenjuristenausbildung ab den 1970er-Jahren
7. Kapitel: Nachwirkungen der Kirchenjuristenausbildung
A. Anerkennung der Kirchenjuristenausbildung durch staatliche Stellen - B.
Anerkennung der Ausbildung durch die westlichen Gliedkirchen - C. Anpassung
des Kirchenrechts nach der Wiedervereinigung
Fazit
A. Juristen in der Kirche - B. Kirchenrecht im Sozialismus
1. Kapitel: Staat und Kirche in der DDR - Zum grundsätzlichen Verhältnis
A. Die drei Phasen des Verhältnisses von Staat und Kirche - B. Der
Antagonismus zwischen Marxismus-Leninismus und Christentum
2. Kapitel: Recht der Kirche - Recht des Staates
A. Der Marxismus-Leninismus und das Recht - B. Kirchenrecht im Sozialismus
- C. Die Diskussion innerhalb der ostdeutschen Kirche über die
Eigenständigkeit des Kirchenrechts - D. Die Begründung der Eigenständigkeit
des Kirchenrechts in der DDR aus kirchlicher Sicht - E. Die Bedeutung des
Kirchenjuristen für ein eigenständiges Kirchenrecht
3. Kapitel: Grundzüge der staatlichen Juristenausbildung
A. Juristenausbildung als staatliche Aufgabe - B. Kernpunkte der
Juristenausbildung in der Bundesrepublik bis 1989 - C. Die Ausbildung von
Juristen in der DDR - D. Zwischenfazit: Kein Raum für kirchenjuristische
Ausbildung an den staatlichen Universitäten
4. Kapitel: Voraussetzungen und Planung der Kirchenjuristenausbildung
A. Kein monokausaler Erklärungsansatz für die Kirchenjuristenausbildung -
B. Grundsätzliche Überlegungen zu kirchlichen Berufen innerhalb des
sozialistischen Bildungssystems - C. Ausgangspunkte der Diskussion über
eine kirchliche Juristenausbildung - D. Die gesamtkirchliche Lösung der
Ausbildung von Kirchenjuristen - E. Der Weg zur Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für den höheren kirchlichen Verwaltungsdienst - F. Der
Sonderweg der thüringischen Landeskirche
5. Kapitel: Die Durchführung der kircheneigenen Juristenausbildung
A. Einrichtung von dauerhaften Förderungslehrgängen am Katechetischen
Oberseminar (KOS) - B. Die Auswahl der Bewerber - C. Wechsel von Bewerbern
an die staatlichen Fakultäten - D. Vorlesungsorganisation und Selbststudium
- E. Prüfungsleistungen der Prüfungen I und II - F. Der kirchliche
Vorbereitungsdienst - G. Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der
kirchlichen Verwaltungsbehörden - H. Zwischenfazit zur
Kirchenjuristenausbildung in den 1960er-Jahren
6. Kapitel: Rezeption und Aufgabe der kircheneigenen Juristenausbildung
A. Die Kirchenjuristenausbildung aus Sicht des SED-Staates - B. Planungen
zur kirchlichen Juristenausbildung ab 1971 - C. Kirchenjuristenausbildung
an den juristischen Sektionen der Universitäten - D. Zwischenfazit zur
Kirchenjuristenausbildung ab den 1970er-Jahren
7. Kapitel: Nachwirkungen der Kirchenjuristenausbildung
A. Anerkennung der Kirchenjuristenausbildung durch staatliche Stellen - B.
Anerkennung der Ausbildung durch die westlichen Gliedkirchen - C. Anpassung
des Kirchenrechts nach der Wiedervereinigung
Fazit