Die Verrechnungssteuer sichert als Hauptzweck die allgemeine Einkommenssteuer insbesondere auf bestimmten Kapitalerträgen. Eine «falsche» Handhabung der Verrechnungssteuer kann dazu führen, dass diese mit ihrem hohen Satz von 35 Prozent zu einer definitiven zusätzlichen Steuerlast wird. Die Verrechnungssteuer wird deshalb in vielen Fällen zu einem fiskalischen Schreckensgespenst.
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