Unter Berücksichtigung verfassungs- und gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben unternimmt der Autor den Versuch, den möglichen Gestaltungsspielraum für den einfachen Gesetzgeber zu analysieren, wobei die Notwendigkeit der Einräumung von Parteistellung in einem bestimmten Verfahren sowie die verfahrensrechtliche Ausgestaltung im Mittelpunkt stehen.
Besonderes Augenmerk wird auf die Grenzen der Zulässigkeit der Beschneidung prozessualer Mitwirkungsrechte trotz materieller Betroffenheit bzw. der Möglichkeit der Vorwegnahme anstehender Interessensabwägungen auf Gesetzesebene gerichtet. Schließlich wendet sich die Arbeit der einfachgesetzlichen Ausgestaltung der Parteistellung im österreichischen Verwaltungsverfahrensrecht (AVG) zu.
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