Eine aktuelle Studie ergab, dass billig importierte Elektrohaushaltsgeräte aus Asien teilweise erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen. In Deutschland sind die Pflichten der Hersteller zur Gewährleistung einer Produktsicherheit im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) geregelt. Geräte, die den Bestimmungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen, dürfen das GS-Zeichen tragen. Die aktuelle Studie ergab, dass bei vielen Billig-Importen aus Asien die GS-Zeichen missbräuchlich verwendet wurden. Dadurch findet eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten derjenigen Hersteller statt, die hohe Summen in die Prüfung ihrer Produkte investieren.
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