Hans-Georg Dederer
Gentechnikrecht im Wettbewerb der Systeme (eBook, PDF)
Freisetzung im deutschen und US-amerikanischen Recht
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Die Regulierung neuartiger Technologien erfolgt typischerweise unter der Bedingung, daß Erfahrungswissen über mögliche Schadensabläufe (noch) nicht vorhanden ist. Exemplarisch wird die Regulierung der absichtlichen Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt in Deutschland und den USA dargestellt, insbesondere ihre Steuerung durch das Verfassungsrecht.
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Die Regulierung neuartiger Technologien erfolgt typischerweise unter der Bedingung, daß Erfahrungswissen über mögliche Schadensabläufe (noch) nicht vorhanden ist. Exemplarisch wird die Regulierung der absichtlichen Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt in Deutschland und den USA dargestellt, insbesondere ihre Steuerung durch das Verfassungsrecht.
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Produktdetails
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- Verlag: Springer Berlin Heidelberg
- Seitenzahl: 382
- Erscheinungstermin: 12. März 2013
- Deutsch
- ISBN-13: 9783642720697
- Artikelnr.: 53200213
- Verlag: Springer Berlin Heidelberg
- Seitenzahl: 382
- Erscheinungstermin: 12. März 2013
- Deutsch
- ISBN-13: 9783642720697
- Artikelnr.: 53200213
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1.Teil: Einleitung.-
1 Gegenstand und Gang der Untersuchung.- 2. Teil: Wissenschaftliche Grundlagen.-
2 Gentechnik.- I. Die Zelle und ihre Produkte.- II. Das genetische Programm der zellulären Produktion.- III. Die gezielte Neuprogrammierung des genetischen Programms.- 1. Isolierung und Herstellung von DNA-Abschnitten.- 2. Neukombination von DNA.- 3. Transformation und Selektion.-
3 Die Problematik der absichtlichen Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- I. Begriff und Bedeutung der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 1. Begriff der Freisetzung.- 2. Vergleich der gentechnischen Veränderung von Organismen mit den klassischen Methoden der Züchtung.- 3. Ziele der gentechnischen Veränderung eines freizusetzenden Organismus und praktische Anwendungsbereiche.- a) Pflanzen.- b) Mikroorganismen.- c) Tiere.- d) Viren.- II. Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 1. Vorbemerkungen zu "konventionellen" Freisetzungsrisiken.- 2. Das gentechnikspezifische Risiko absichtlicher Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt (dargestellt am Beispiel transgener Pflanzen).- a) Die besondere Qualität gentechnischer Eingriffe (Positionseffekte, Kontextstörungen).- b) Physiologische Veränderungen transgener Pflanzen.- c) Horizontaler Gentransfer aus transgenen Pflanzen und dessen ökologische Auswirkungen.- d) Verwilderung transgener Pflanzen und deren ökologische Auswirkungen.- e) "Evolutionäre Risiken" transgener Kulturpflanzen.- f) Schlußfolgerungen: hypothetische Risiken und das Problem der "Beweislastverteilung".- g) Der empirische Befund: keine gentechnikspezifischen Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 3. Teil: Die Steuerung der Regulierung unter Bedingungen empirischer Ungewißheit durch das Verfassungsrecht.-
4 Die Steuerung der Freisetzungsregulierung durch das deutsche Verfassungsrecht.- I. Verfassungsrechtliche Vorgaben.- 1. Die grundrechtlichen Freiheiten.- a) Die Freiheit der Wissenschaft.- aa) Keine tatbestandlichen Eingrenzungen des Schutzbereichs.- bb) Die Problematik der verfassungsimmanenten Schranken (Umweltschutz, Nachweltschutz und Tierschutz).- cc) Der objektive Grundrechtsgehalt der Wissenschaftsfreiheit.- b) Die Freiheit der Berufsausübung: Freisetzungsregulierung als Berufsausübungsregelung.- c) Die Gewährleistung des Eigentums: Freisetzungsregulierung als Eigentumsnutzungsregelung.- 2. Die grundrechtlichen Schutzpflichten, insbesondere bei technischen Risiken.- a) Zur Herleitung der staatlichen Schutzpflichten aus den Grundrechten.- b) Die Reichweite der grundrechtlichen Schutzpflichten, insbesondere im Hinblick auf die Risiken der Technik.- aa) Die Abgrenzung von "Gefahr" und "Risiko": Kriterium des Standes des Erfahrungswissens über Schadensabläufe.- bb) Das "Restrisiko": Kriterium der Vorstellbarkeit eines Schadensablaufs.- cc) Das "hinnehmbare" "Risiko".- c) Die Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflichten.- d) Der Adressat der grundrechtlichen Schutzpflichten.- e) Der Anspruch des Einzelnen auf staatlichen Schutz.- 3. Der Parlamentsvorbehalt.- a) Erweiterung des Gesetzesvorbehalts zum Parlamentsvorbehalt durch die "Wesentlichkeitstheorie".- b) Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen als wesentlicher normativer Bereich.- c) Die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.- d) "Erledigung" der Wesentlichkeit durch Vorwegnahme der wesentlichen Entscheidungen in der EG-Freisetzungsrichtlinie.- II. Die verfassungsrechtliche Steuerung der Regulierung der hypothetischen Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.- 1. Pflicht zur Regulierung.- a) Inpflichtnahme des Staates durch grundrechtliche Schutzpflichten im Zusammenspiel mit dem Parlamentsvorbehalt.- b) Verfassungsrechtliches Technikverbot durch gesetzgeberisches Unterlassen?.- 2. Befugnis zur Regulierung.- a) Einschränku
1 Gegenstand und Gang der Untersuchung.- 2. Teil: Wissenschaftliche Grundlagen.-
2 Gentechnik.- I. Die Zelle und ihre Produkte.- II. Das genetische Programm der zellulären Produktion.- III. Die gezielte Neuprogrammierung des genetischen Programms.- 1. Isolierung und Herstellung von DNA-Abschnitten.- 2. Neukombination von DNA.- 3. Transformation und Selektion.-
3 Die Problematik der absichtlichen Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- I. Begriff und Bedeutung der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 1. Begriff der Freisetzung.- 2. Vergleich der gentechnischen Veränderung von Organismen mit den klassischen Methoden der Züchtung.- 3. Ziele der gentechnischen Veränderung eines freizusetzenden Organismus und praktische Anwendungsbereiche.- a) Pflanzen.- b) Mikroorganismen.- c) Tiere.- d) Viren.- II. Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 1. Vorbemerkungen zu "konventionellen" Freisetzungsrisiken.- 2. Das gentechnikspezifische Risiko absichtlicher Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt (dargestellt am Beispiel transgener Pflanzen).- a) Die besondere Qualität gentechnischer Eingriffe (Positionseffekte, Kontextstörungen).- b) Physiologische Veränderungen transgener Pflanzen.- c) Horizontaler Gentransfer aus transgenen Pflanzen und dessen ökologische Auswirkungen.- d) Verwilderung transgener Pflanzen und deren ökologische Auswirkungen.- e) "Evolutionäre Risiken" transgener Kulturpflanzen.- f) Schlußfolgerungen: hypothetische Risiken und das Problem der "Beweislastverteilung".- g) Der empirische Befund: keine gentechnikspezifischen Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 3. Teil: Die Steuerung der Regulierung unter Bedingungen empirischer Ungewißheit durch das Verfassungsrecht.-
4 Die Steuerung der Freisetzungsregulierung durch das deutsche Verfassungsrecht.- I. Verfassungsrechtliche Vorgaben.- 1. Die grundrechtlichen Freiheiten.- a) Die Freiheit der Wissenschaft.- aa) Keine tatbestandlichen Eingrenzungen des Schutzbereichs.- bb) Die Problematik der verfassungsimmanenten Schranken (Umweltschutz, Nachweltschutz und Tierschutz).- cc) Der objektive Grundrechtsgehalt der Wissenschaftsfreiheit.- b) Die Freiheit der Berufsausübung: Freisetzungsregulierung als Berufsausübungsregelung.- c) Die Gewährleistung des Eigentums: Freisetzungsregulierung als Eigentumsnutzungsregelung.- 2. Die grundrechtlichen Schutzpflichten, insbesondere bei technischen Risiken.- a) Zur Herleitung der staatlichen Schutzpflichten aus den Grundrechten.- b) Die Reichweite der grundrechtlichen Schutzpflichten, insbesondere im Hinblick auf die Risiken der Technik.- aa) Die Abgrenzung von "Gefahr" und "Risiko": Kriterium des Standes des Erfahrungswissens über Schadensabläufe.- bb) Das "Restrisiko": Kriterium der Vorstellbarkeit eines Schadensablaufs.- cc) Das "hinnehmbare" "Risiko".- c) Die Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflichten.- d) Der Adressat der grundrechtlichen Schutzpflichten.- e) Der Anspruch des Einzelnen auf staatlichen Schutz.- 3. Der Parlamentsvorbehalt.- a) Erweiterung des Gesetzesvorbehalts zum Parlamentsvorbehalt durch die "Wesentlichkeitstheorie".- b) Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen als wesentlicher normativer Bereich.- c) Die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.- d) "Erledigung" der Wesentlichkeit durch Vorwegnahme der wesentlichen Entscheidungen in der EG-Freisetzungsrichtlinie.- II. Die verfassungsrechtliche Steuerung der Regulierung der hypothetischen Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.- 1. Pflicht zur Regulierung.- a) Inpflichtnahme des Staates durch grundrechtliche Schutzpflichten im Zusammenspiel mit dem Parlamentsvorbehalt.- b) Verfassungsrechtliches Technikverbot durch gesetzgeberisches Unterlassen?.- 2. Befugnis zur Regulierung.- a) Einschränku
1.Teil: Einleitung.-
1 Gegenstand und Gang der Untersuchung.- 2. Teil: Wissenschaftliche Grundlagen.-
2 Gentechnik.- I. Die Zelle und ihre Produkte.- II. Das genetische Programm der zellulären Produktion.- III. Die gezielte Neuprogrammierung des genetischen Programms.- 1. Isolierung und Herstellung von DNA-Abschnitten.- 2. Neukombination von DNA.- 3. Transformation und Selektion.-
3 Die Problematik der absichtlichen Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- I. Begriff und Bedeutung der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 1. Begriff der Freisetzung.- 2. Vergleich der gentechnischen Veränderung von Organismen mit den klassischen Methoden der Züchtung.- 3. Ziele der gentechnischen Veränderung eines freizusetzenden Organismus und praktische Anwendungsbereiche.- a) Pflanzen.- b) Mikroorganismen.- c) Tiere.- d) Viren.- II. Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 1. Vorbemerkungen zu "konventionellen" Freisetzungsrisiken.- 2. Das gentechnikspezifische Risiko absichtlicher Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt (dargestellt am Beispiel transgener Pflanzen).- a) Die besondere Qualität gentechnischer Eingriffe (Positionseffekte, Kontextstörungen).- b) Physiologische Veränderungen transgener Pflanzen.- c) Horizontaler Gentransfer aus transgenen Pflanzen und dessen ökologische Auswirkungen.- d) Verwilderung transgener Pflanzen und deren ökologische Auswirkungen.- e) "Evolutionäre Risiken" transgener Kulturpflanzen.- f) Schlußfolgerungen: hypothetische Risiken und das Problem der "Beweislastverteilung".- g) Der empirische Befund: keine gentechnikspezifischen Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 3. Teil: Die Steuerung der Regulierung unter Bedingungen empirischer Ungewißheit durch das Verfassungsrecht.-
4 Die Steuerung der Freisetzungsregulierung durch das deutsche Verfassungsrecht.- I. Verfassungsrechtliche Vorgaben.- 1. Die grundrechtlichen Freiheiten.- a) Die Freiheit der Wissenschaft.- aa) Keine tatbestandlichen Eingrenzungen des Schutzbereichs.- bb) Die Problematik der verfassungsimmanenten Schranken (Umweltschutz, Nachweltschutz und Tierschutz).- cc) Der objektive Grundrechtsgehalt der Wissenschaftsfreiheit.- b) Die Freiheit der Berufsausübung: Freisetzungsregulierung als Berufsausübungsregelung.- c) Die Gewährleistung des Eigentums: Freisetzungsregulierung als Eigentumsnutzungsregelung.- 2. Die grundrechtlichen Schutzpflichten, insbesondere bei technischen Risiken.- a) Zur Herleitung der staatlichen Schutzpflichten aus den Grundrechten.- b) Die Reichweite der grundrechtlichen Schutzpflichten, insbesondere im Hinblick auf die Risiken der Technik.- aa) Die Abgrenzung von "Gefahr" und "Risiko": Kriterium des Standes des Erfahrungswissens über Schadensabläufe.- bb) Das "Restrisiko": Kriterium der Vorstellbarkeit eines Schadensablaufs.- cc) Das "hinnehmbare" "Risiko".- c) Die Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflichten.- d) Der Adressat der grundrechtlichen Schutzpflichten.- e) Der Anspruch des Einzelnen auf staatlichen Schutz.- 3. Der Parlamentsvorbehalt.- a) Erweiterung des Gesetzesvorbehalts zum Parlamentsvorbehalt durch die "Wesentlichkeitstheorie".- b) Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen als wesentlicher normativer Bereich.- c) Die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.- d) "Erledigung" der Wesentlichkeit durch Vorwegnahme der wesentlichen Entscheidungen in der EG-Freisetzungsrichtlinie.- II. Die verfassungsrechtliche Steuerung der Regulierung der hypothetischen Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.- 1. Pflicht zur Regulierung.- a) Inpflichtnahme des Staates durch grundrechtliche Schutzpflichten im Zusammenspiel mit dem Parlamentsvorbehalt.- b) Verfassungsrechtliches Technikverbot durch gesetzgeberisches Unterlassen?.- 2. Befugnis zur Regulierung.- a) Einschränku
1 Gegenstand und Gang der Untersuchung.- 2. Teil: Wissenschaftliche Grundlagen.-
2 Gentechnik.- I. Die Zelle und ihre Produkte.- II. Das genetische Programm der zellulären Produktion.- III. Die gezielte Neuprogrammierung des genetischen Programms.- 1. Isolierung und Herstellung von DNA-Abschnitten.- 2. Neukombination von DNA.- 3. Transformation und Selektion.-
3 Die Problematik der absichtlichen Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- I. Begriff und Bedeutung der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 1. Begriff der Freisetzung.- 2. Vergleich der gentechnischen Veränderung von Organismen mit den klassischen Methoden der Züchtung.- 3. Ziele der gentechnischen Veränderung eines freizusetzenden Organismus und praktische Anwendungsbereiche.- a) Pflanzen.- b) Mikroorganismen.- c) Tiere.- d) Viren.- II. Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 1. Vorbemerkungen zu "konventionellen" Freisetzungsrisiken.- 2. Das gentechnikspezifische Risiko absichtlicher Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt (dargestellt am Beispiel transgener Pflanzen).- a) Die besondere Qualität gentechnischer Eingriffe (Positionseffekte, Kontextstörungen).- b) Physiologische Veränderungen transgener Pflanzen.- c) Horizontaler Gentransfer aus transgenen Pflanzen und dessen ökologische Auswirkungen.- d) Verwilderung transgener Pflanzen und deren ökologische Auswirkungen.- e) "Evolutionäre Risiken" transgener Kulturpflanzen.- f) Schlußfolgerungen: hypothetische Risiken und das Problem der "Beweislastverteilung".- g) Der empirische Befund: keine gentechnikspezifischen Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.- 3. Teil: Die Steuerung der Regulierung unter Bedingungen empirischer Ungewißheit durch das Verfassungsrecht.-
4 Die Steuerung der Freisetzungsregulierung durch das deutsche Verfassungsrecht.- I. Verfassungsrechtliche Vorgaben.- 1. Die grundrechtlichen Freiheiten.- a) Die Freiheit der Wissenschaft.- aa) Keine tatbestandlichen Eingrenzungen des Schutzbereichs.- bb) Die Problematik der verfassungsimmanenten Schranken (Umweltschutz, Nachweltschutz und Tierschutz).- cc) Der objektive Grundrechtsgehalt der Wissenschaftsfreiheit.- b) Die Freiheit der Berufsausübung: Freisetzungsregulierung als Berufsausübungsregelung.- c) Die Gewährleistung des Eigentums: Freisetzungsregulierung als Eigentumsnutzungsregelung.- 2. Die grundrechtlichen Schutzpflichten, insbesondere bei technischen Risiken.- a) Zur Herleitung der staatlichen Schutzpflichten aus den Grundrechten.- b) Die Reichweite der grundrechtlichen Schutzpflichten, insbesondere im Hinblick auf die Risiken der Technik.- aa) Die Abgrenzung von "Gefahr" und "Risiko": Kriterium des Standes des Erfahrungswissens über Schadensabläufe.- bb) Das "Restrisiko": Kriterium der Vorstellbarkeit eines Schadensablaufs.- cc) Das "hinnehmbare" "Risiko".- c) Die Erfüllung der grundrechtlichen Schutzpflichten.- d) Der Adressat der grundrechtlichen Schutzpflichten.- e) Der Anspruch des Einzelnen auf staatlichen Schutz.- 3. Der Parlamentsvorbehalt.- a) Erweiterung des Gesetzesvorbehalts zum Parlamentsvorbehalt durch die "Wesentlichkeitstheorie".- b) Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen als wesentlicher normativer Bereich.- c) Die wesentlichen Entscheidungen im Bereich der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.- d) "Erledigung" der Wesentlichkeit durch Vorwegnahme der wesentlichen Entscheidungen in der EG-Freisetzungsrichtlinie.- II. Die verfassungsrechtliche Steuerung der Regulierung der hypothetischen Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen.- 1. Pflicht zur Regulierung.- a) Inpflichtnahme des Staates durch grundrechtliche Schutzpflichten im Zusammenspiel mit dem Parlamentsvorbehalt.- b) Verfassungsrechtliches Technikverbot durch gesetzgeberisches Unterlassen?.- 2. Befugnis zur Regulierung.- a) Einschränku







