Im Bereich des betrieblichen Gewässerschutzes muss das Unternehmen die europäischen und nationalen Anforderungen des Wasserrechts jederzeit erfüllen. Auf europäischer Ebene ist besonders die Wasser-Rahmen-Richtlinie zu beachten. Wesentlich umfangreicher sind die Rechtsanforderungen auf nationaler Ebene. Neben dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind z.B. die Abwasserverordnung (AbwV), die Eigenkontrollverordnung (EKVO) und die Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) vom Unternehmen zu beachten. Bei wassergefährdenden Stoffen handelt es sich letztlich um gefährliche Stoffe, womit eine Verknüpfung zum Handbuch Gefahrstoffe gegeben ist. Aufgrund der zahlreichen rechtlichen Anforderungen ist seitens des Unternehmens eine aktive Kommunikation mit Genehmigungsbehörden und Kläranlagenbetreibern zu pflegen.
Mitarbeiter, die prozess- und abwasserrelevante Anlagen entwickeln und betreiben, müssen über naturwissenschaftliche und technologische Kenntnisse verfügen. Das Handbuch zum betrieblichen Gewässerschutzbeschreibt daher einige naturwissenschaftliche Grundlagen und summarische Belastungsgrößen. Zur Planung, Steuerung und Optimierung entsprechender Prozesse müssen Kenntnisse über analytische Nachweisverfahren vorhanden sein. Dann sind in der Praxis z.B. Mengenreduzierungen bei Spülwasserkreisläufen und Standzeiterhöhungen bei Prozessbädern möglich.
Bevor Abwässer in die Vorfluter oder öffentliche Kanalisationen eingeleitet werden dürfen, sind sie unternehmensintern einer Abwasserbehandlung zu unterziehen. Notwendige Kenntnisse über den Umgang mit Gefahrstoffen müssen unbedingt vorhanden sein. Die Abwasserbehandlung muss jederzeit die Einhaltung der rechtlichen Grenzwerte seitens des Unternehmens gewährleisten. So bieten sich auch hier Optimierungsmaßnahmen zur Rückgewinnung eingesetzter Chemikalien (z. B. Edelmetalle) an. Im abschließenden Kapitel werden biologische Verfahren zur Abwasserbehandlung und Möglichkeiten zur Phosphatrückgewinnung erläutert.
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