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Die VOB 2002 bringt wichtige Änderungen und Neuerungen durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz für die Baupraxis. Neue gesetzliche Regelungen wie z. B. das Vergaberechtsänderungsgesetz mit den verbesserten Rechtsschutzmöglichkeiten oder die neue Insolvenzordnung, aber auch die fortschreitende Vereinheitlichung des europäischen Vergaberechts durch neue EU-Richtlinien und die Weiterentwicklung in der Rechtsprechungspraxis sind Anlass für eine Aktualisierung des bewährten Handkommentars. Aktualität, Kompetenz und Praxisnähe - die Vorzüge der vorherigen Auflagen, die den Erfolg des Werkes…mehr

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Produktbeschreibung
Die VOB 2002 bringt wichtige Änderungen und Neuerungen durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz für die Baupraxis. Neue gesetzliche Regelungen wie z. B. das Vergaberechtsänderungsgesetz mit den verbesserten Rechtsschutzmöglichkeiten oder die neue Insolvenzordnung, aber auch die fortschreitende Vereinheitlichung des europäischen Vergaberechts durch neue EU-Richtlinien und die Weiterentwicklung in der Rechtsprechungspraxis sind Anlass für eine Aktualisierung des bewährten Handkommentars. Aktualität, Kompetenz und Praxisnähe - die Vorzüge der vorherigen Auflagen, die den Erfolg des Werkes ausmachen, zeichnen auch diese Neubearbeitung aus. Die jahrzehntelange Erfahrung der Autoren auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts stellt eine fundierte Kommentierung sicher. Die sich optimal ergänzenden Fachleute, ein Rechtsanwalt, ein Richter und ein leitender Referent für das öffentliche Vergabewesen führen wie immer sicher und kenntnisreich durch ihre Spezialgebiete. Bei rechtstheoretischen Erörterungen beschränken sie sich bewusst auf das Notwendige und veranschaulichen die Erläuterungen durch viele Beispiele aus ihrer Berufspraxis.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Professor Wolfgang Heiermann ist seit über 30 Jahren als Anwalt, Gutachter und Berater auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts im In- und Ausland tätig, zudem war er langjährig Mitwirkender im Hauptausschuss des Allgemeinen Deutschen Verdingungsausschusses für Bauleistungen (DVA). Dr. Richard Riedl war lange Jahre Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und Schiedsrichter in Bauschiedsgerichten. Martin Rusam, Leitender Ministerialrat a.D., war fast zwei Jahrzehnte Vergabereferent der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren und Mitwirkender im Hauptausschuss des Allgemeinen Deutschen Verdingungsausschusses für Bauleistungen (DVA). Rechtsanwältin Andrea Maria Kullack berät auf dem Gebiet des Bauvertragrechts und insbesondere des Vergaberechtes. Sie ist Herausgeberin der "Vergabepraxis", der Veröffentlichungsreihe zum Vergaberecht im "Bundesbaublatt", Autorin zu vergaberechtlichen Themen im "Deutschen Baublatt", Mitherausgeberin der deutschen und internationalen Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht (ZfBR), des Kommentars zur Schiedsgerichtsordnung (SGO-Bau) sowie Geschäftsführerin des Vergabezirkels in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht, Seminarleiterin, Schiedsrichterin und Lehrbeauftragte für Vergaberecht. Rudolf Weyand Leiter des Referates Öffentliche Aufträge, Baurecht, Justitiariat, EDV, EU-Richtlinien in der Hochbauabteilung des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten des Saarlandes, Lehrbeauftragter.