Die Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. § 207 InsO wird in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Abwicklung des Verfahrens eingehend dargestellt und dabei insbesondere die Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters beleuchtet.
Der Schwerpunkt der Darstellung liegt bei der Behandlung der Masseunzulänglichkeit gem. §§ 208 ff. InsO. Aus den dabei behandelten Fragen sind hervorzuheben:
- Voraussetzungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit; Ermessen des Insolvenzverwalters bei der Wahl des Zeitpunktes der Anzeige
- Prozessuale Wirkungen der Anzeige auf die Rechtsdurchsetzung der Massegläubiger
- Probleme einer zweiten Masseunzulänglichkeit und deren Auswirkung auf die Rechtsstellung der Neumassegläubiger
- Verjährung von Masseforderung nach Wiederherstellung der Massesuffizienz
- Insolvenzpläne bei Masseunzulänglichkeit
- Fragen der Haftung des Insolvenzverwalters: Verhältnis der Haftungstatbestände der §§ 60 und 61 InsO
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