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  • Format: PDF

Befindet sich ein Gut in der Verfügungsgewalt eines Nichtberechtigten, gewährt die Rechtsordnung dem Berechtigten primär einen Anspruch auf Übertragung des Gutes, beispielsweise in Gestalt von § 985 BGB. Um dem Nichtberechtigten auch den Vorteil zu entziehen, den er durch die Nutzung des Gutes erlangt hat, bedarf es eines ergänzenden Anspruchs auf Nutzungsausgleich. De lege lata ordnet das BGB zu diesem Zweck an unterschiedlichen Stellen eine Verpflichtung zur Herausgabe oder Vergütung von Nutzungen i.S.v. § 100 BGB an. Ausgehend von einer kritischen Analyse des geltenden Rechts und einer…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 7.73MB
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Produktbeschreibung
Befindet sich ein Gut in der Verfügungsgewalt eines Nichtberechtigten, gewährt die Rechtsordnung dem Berechtigten primär einen Anspruch auf Übertragung des Gutes, beispielsweise in Gestalt von § 985 BGB. Um dem Nichtberechtigten auch den Vorteil zu entziehen, den er durch die Nutzung des Gutes erlangt hat, bedarf es eines ergänzenden Anspruchs auf Nutzungsausgleich. De lege lata ordnet das BGB zu diesem Zweck an unterschiedlichen Stellen eine Verpflichtung zur Herausgabe oder Vergütung von Nutzungen i.S.v. § 100 BGB an. Ausgehend von einer kritischen Analyse des geltenden Rechts und einer rechtsvergleichenden Umschau geht Erik Röder der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Nutzungsausgleich gewährt und wie er inhaltlich ausgestaltet sein sollte. Auf dieser Grundlage entwickelt er einen Vorschlag für ein rationales Nutzungsausgleichssystem.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth und Bordeaux; 2004 Maîtrise en droit (Université Montesquieu - Bordeaux IV); 2006 Erste Juristische Staatsprüfung; Referendariat am OLG München und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht; 2009 Promotion (Bayreuth); 2010 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2018 Habilitation (LMU); seit 2011 Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen.