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Das Praxishandbuch Arbeitsrecht ist in erster Linie ein Werk von Praktikern für Praktiker. Anders als die 'akademischen' Handbücher kommen die Autoren hier schnell auf den Punkt. Sie geben den arbeitsrechtlichen Praktikern in Personal- und Rechtsabteilungen, Kanzleien und Verbänden praktische Arbeitshilfen und Anleitungen an die Hand, die sich einfach und schnell umsetzen lassen. Dabei wird - anders als in Kommentaren und Lehrbüchern - kein ausführlicher Meinungsstreit geschildert, sondern die höchstrichterliche Rechtsprechung, oftmals anhand konkreter Beispielsfälle, vermittelt. Zusätzlich…mehr

  • Geräte: PC
  • ohne Kopierschutz
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  • Größe: 5.3MB
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Produktbeschreibung
Das Praxishandbuch Arbeitsrecht ist in erster Linie ein Werk von Praktikern für Praktiker. Anders als die 'akademischen' Handbücher kommen die Autoren hier schnell auf den Punkt. Sie geben den arbeitsrechtlichen Praktikern in Personal- und Rechtsabteilungen, Kanzleien und Verbänden praktische Arbeitshilfen und Anleitungen an die Hand, die sich einfach und schnell umsetzen lassen. Dabei wird - anders als in Kommentaren und Lehrbüchern - kein ausführlicher Meinungsstreit geschildert, sondern die höchstrichterliche Rechtsprechung, oftmals anhand konkreter Beispielsfälle, vermittelt. Zusätzlich gibt es Formulare und Praxishilfen, welche die Anwendung anschaulich machen. Lesern, die sich mit einer Fragestellung vertieft befassen möchten, werden Vertiefungshinweise gegeben. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Stichworte von A wie Abmahnung bis V wie Vergütung werden leicht verständlich und nach einem einheitlichen Muster dargestellt. Die Autoren sind allesamt anerkannte und erfahrene Arbeitsrechtsexperten aus Kanzleien, Rechtsprechung und Verbänden, die auch komplexe Materie anschaulich vermitteln können. Rechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Jean Georges Hopfner, Jahrgang 1973, ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und leitet dort die Rechtsabteilung. Hopfner hat zu einem betriebsrentenrechtlichen Thema promoviert und vertrat von 1999 bis 2008 die Interessen der Versicherungswirtschaft im Ausschuss für betriebliche Altersversorgung der BDA. Hopfner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Ausbilder im Rahmen der Fachanwaltsausbildung im Bereich Arbeitsrecht und bekleidet verschiedene Positionen in den Bereichen Recht, Bildung und Wirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene. Seine in der Fachliteratur vertretenen Rechtsauffassungen werden in zahlreichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zitiert.

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Autorenporträt
Rechtsanwalt Dr. jur. Sebastian Jean Georges Hopfner, Jahrgang 1973, ist Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) und leitet dort die Rechtsabteilung. Hopfner hat zu einem betriebsrentenrechtlichen Thema promoviert und vertrat von 1999 bis 2008 die Interessen der Versicherungswirtschaft im Ausschuss für betriebliche Altersversorgung der BDA. Hopfner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Ausbilder im Rahmen der Fachanwaltsausbildung im Bereich Arbeitsrecht und bekleidet verschiedene Positionen in den Bereichen Recht, Bildung und Wirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene. Seine in der Fachliteratur vertretenen Rechtsauffassungen werden in zahlreichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zitiert. Kay Uwe Erdmann ist Rechtsanwalt. Er begann seine berufliche Laufbahn als Syndikusanwalt im Bereich des Wirtschaftsrechts. Im Jahr 2004 übernahm er die Leitung der Rechtsabteilung bei den Unternehmen der GLOBALE-Gruppe. Nachdem Herr Erdmann in den folgenden Jahren diverse weitere Funktionen in diesen Unternehmen, insbesondere die stellvertretende Leitung des Bereiches Personal und die Leitung der IT-Abteilung zusätzlich übernommen hatte, wurde er schließlich im Jahr 2009 in Geschäftsführung der Unternehmen berufen. Seine Geschäftsführungsbereiche umfassen heute insbesondere die Bereiche Recht, Personal, Risikomanagement und Kapitalanlagen. Neben seiner beruflichen Tätigkeit referierte er zu verschiedenen Wirtschaftsrechtsthemen und verfasste hierzu auch diverse Beiträge in Fachzeitschriften und -büchern. Zur Zeit erarbeitet er zusammen mit Prof. Dr. Schradin (Universität zu Köln) einen umfassenden Kommentar zum Versicherungsaufsichtsrecht und mit dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungswirtschaft, Herrn Dr. Hopfner, ein Praxishandbuch zum Arbeitsrecht. Dr. Benjamin Heider, LL.M. (Stellenbosch), ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland, München, sowie in der überregionalen Arbeitsrechts-Kanzlei Ruge - Krömer in Hamburg. Besondere Expertise besitzt Dr. Heider in den Bereichen betriebliche Altersversorgung, Kündigungsrecht, Umstrukturierung/Betriebsübergang sowie Tarif- und Arbeitskampfrecht. Zudem ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht München. Dr. Heider vertritt die Interessen der Versicherungswirtschaft, u. a. im Ausschuss Betriebliche Altersversorgung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin, und führt regelmäßig Seminarveranstaltungen und Inhouse-Schulungen für die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) durch. Er ist Autor zahlreicher Buch- und Fachveröffentlichungen zum Arbeitsrecht. Dr. iur. Martin Kock, geboren am 27. September 1970 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Köln. Er absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg und promovierte gleichzeitig bei Prof. Peter Hanau an der Universität zu Köln in Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Zunächst war Herr Dr. Kock als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei sowie einer arbeitsrechtlichen Boutique tätig. Seit 2007 ist er als Syndicus in einem der großen Versicherungskonzerne Deutschlands tätig, aktuell als Leiter Arbeitsrecht in der Konzernrechtsabteilung. Daneben ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Köln sowie Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius. Er veröffentlicht regelmäßig zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in Fachzeitschriften und ist Autor im Beck'schen Online-Kommentar Arbeitsrecht sowie im AÜG-Kommentar von Prof. Dr. Gregor Thüsing. Ylva Zimmermann hat in München Jura studiert und arbeitet seit 2001 als Referentin in der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV). Schwerpunktmäßig beschäftigt sie sich dort mit den Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht, Altersteilzeit, Elternzeit und Pflegezeit. Sie arbeitet außerdem als Dozentin im Bereich Jugend- und Auszubildendenvertretung und in anderen arbeits- und sozialrechtlichen Rechtsbereichen für die Deutsche Versicherungsakademie (DVA). Als Autorin für den Verlag Versicherungswirtschaft (VVW) hat sie bereits an Werken über die Altersteilzeit und die Pflegezeit mitgewirkt. Ferner ist sie als ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht München tätig. Dr. Andreas Hofelich ist seit 2009 als Rechtsanwalt im Kölner Büro von CMS Hasche Sigle tätig. Er berät nationale und internationale Unternehmen auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Das gilt im Schwerpunkt neben der Vorbereitung und Umsetzung von M&A-Transaktionen, Betriebsänderungen, Restrukturierungs- und Umwandlungsvorhaben (Verschmelzung, Spaltung und Ausgliederung) insbesondere für sämtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung. So beispielsweise im Zusammenhang mit der Ablösung, Änderung und (Neu-)Gestaltung von Versorgungswerken, der Ausgliederung und Absicherung von Versorgungsverbindlichkeiten (CTA, Rückdeckungsversicherungen), Fragen der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 BetrAVG sowie etwaige gerichtliche Auseinandersetzungen mit Versorgungsanwärtern und Betriebsrentnern bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Herr Hofelich ist Leiter des CMS-Excellenzclusters "Betriebliche Altersversorgung", Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen und ständiger Referent einer bundesweiten Arbeitsgemeinschaft zur betrieblichen Altersversorgung. Anne Hümmer ist zugelassene Rechtsanwältin. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften (Würzburg und Heidelberg) und dem juristischen Vorbereitungsdienst (Düsseldorf) war sie von 2008 bis 2015 beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) tätig. Als Referentin hat sie dessen Mitgliedsunternehmen arbeitsrechtlich beraten mit den Schwerpunkten Arbeitszeitrecht, Vertragsgestaltung, Teilzeit-und Befristungsrecht, Pflegezeit und Elternzeit. Außerdem hat sie die sozialpolitischen Interessen der Versicherungswirtschaft im europapolitischen Ausschuss der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und beim europäischen Dachverband Insurance Europe vertreten. Als Dozentin der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) hat sie zahlreiche Fach-und Führungskräfte sowie Arbeitnehmervertreter im Arbeitsrecht geschult. Nebenher hat sie sich als ehrenamtliche Richterin am Landessozialgericht und am Arbeitsgericht München engagiert.
Rezensionen
Auszug aus AuA - Literaturtipps Praxishandbuch Arbeitsrecht: Fazit: Von Praktikern für Praktiker - dieses Buch mit vielen konkreten Beispielsfällen bietet Arbeitshilfen und Anleitungen, die sich einfach umsetzen lassen. Schnelle, direkte Hilfen für alle, die in Personal- und Rechtsabteilungen, in Kanzleien und Verbänden tätig sind. Das Praxisbuch Arbeitsrecht vermittelt übersichtlich höchstrichterliche Rechtsprechung und macht sie durch Formulare und Praxishilfen anschaulich und greifbar. Dazu werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Stichwörter klar und leicht verständlich dargestellt.