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Das Pflichtteilsrecht der §§ 2303 ff. BGB steht seit Anbeginn dafür in der Kritik, eine unbillige Einschränkung der erbrechtlichen Testierfreiheit zu sein. Am 1. Juni 2022 haben Reinhard Zimmermann und seine Mitstreiter einen konkreten Reformvorschlag zum Pflichtteilsrecht unterbreitet: "Zwingender Angehörigenschutz im Erbrecht". Dieser sieht vor, das bedarfsunabhängige Pflichtteilsrecht vollständig zu streichen und durch einen am Unterhaltsbedarf orientierten Angehörigenschutz zu ersetzen. Nach dem Vorschlag sollen die lebzeitigen Unterhaltspflichten des Erblassers als…mehr

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Produktbeschreibung
Das Pflichtteilsrecht der §§ 2303 ff. BGB steht seit Anbeginn dafür in der Kritik, eine unbillige Einschränkung der erbrechtlichen Testierfreiheit zu sein. Am 1. Juni 2022 haben Reinhard Zimmermann und seine Mitstreiter einen konkreten Reformvorschlag zum Pflichtteilsrecht unterbreitet: "Zwingender Angehörigenschutz im Erbrecht". Dieser sieht vor, das bedarfsunabhängige Pflichtteilsrecht vollständig zu streichen und durch einen am Unterhaltsbedarf orientierten Angehörigenschutz zu ersetzen. Nach dem Vorschlag sollen die lebzeitigen Unterhaltspflichten des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten auf den Erben übergehen. Die bewährten Rechtsinstitute des familienrechtlichen Unterhaltsrechts und der erbrechtlichen Nachlasshaftung werden so neu miteinander verknüpft. Hierdurch wird eine Stärkung der Testierfreiheit bei gleichzeitiger Verbesserung des Schutzes der nahen Angehörigen angestrebt. Die Seminararbeit bietet eine Einführung in die Grundzüge des geltenden Pflichtteilsrechts, beleuchtet die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einer Reform dieses Rechtsgebiets und diskutiert sodann den Reformanlass, um abschließend das Reformvorhaben Zimmermanns vorzustellen und kritisch zu würdigen. Die Arbeit wurde durch den Seminarleiter mit der vollen Punktzahl bewertet.

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