Die von Hans Kelsen im Jahre 1934 vorgelegte 'Reine Rechtslehre' gehört zu den rechtstheoretischen Schlüsselschriften des 20. Jahrhunderts. In ihr entwickelt Kelsen erstmals systematisch seine einerseits das Recht von der Moral, andererseits die Norm vom Faktum konsequent scheidende, ideologiekritische Rechtstheorie.
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