Bei der allogenen Bluttransfusion handelt es sich um die Transplantation eines fremden flüssigen Organs. Allein deswegen kann die allogene Transfusion nicht ohne Risiken für den Empfänger sein; und seien es ,lediglich' diejenigen einer Antikörperbildung gegen erythrozytäre Merkmale. Mit Erlass des Transfusionsgesetzes und mit den in regelmäßigen Abständen überarbeiteten "Bekanntmachungen der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes" sowie der "Querschnitts-Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten" hat die differenzierte Transfusion von Blutkomponenten und Blutprodukten einen hohen, einem besonderen Arzneimittel adäquaten Stellenwert erhalten: "Blutkomponenten und Plasmaderivate sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und dürfen nur auf ärztliche Anordnung abgegeben werden. Die Indikation ist streng und individuell differenziert zu stellen." Von dem am Patienten tätigen Arzt werden damit grundlegende klinisch-transfusionsmedizinische Kenntnisse für den differenzierten Umgang mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten gefordert. Diese haben dem klinischen Fach Transfusionsmedizin sowohl in der studentischen Ausbildung als auch in der klinischen Weiterbildung in konsequenter Weiseinen bedeutsamen Stellenwert gegeben. In entsprechenden interdisziplinären Fortbildungsveranstaltungen der jeweiligen Landes-Ärztekammern sowie im Rahmen von medizinischen Fachkongressen werden die erforderlichen Kenntnisse vermittelt.
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