6,99 €
6,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
6,99 €
6,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
Als Download kaufen
6,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
payback
0 °P sammeln
Jetzt verschenken
6,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar

Alle Infos zum eBook verschenken
payback
0 °P sammeln
  • Format: ePub

Wenn Sie eine Mietimmobilie kaufen oder selbst bauen, werden Sie in den ersten Jahren häufig Verluste einfahren. Denn beim Kauf oder Bau fallen viele Kosten an, bis die Immobilie überhaupt fertig gestellt ist, geschweige denn die ersten Mieteinnahmen fließen. Allerdings sollte sich nach einigen Jahren abzeichnen, dass die Vermietung einen positiven Ertrag abwerfen wird. Andernfalls wird das Finanzamt früher oder später unterstellen, dass Sie die Immobilie lediglich zur Steuerersparnis angeschafft haben und eigentlich gar nicht die Absicht haben, Einkünfte zu erzielen, sondern Liebhaberei…mehr

  • Geräte: eReader
  • ohne Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 1.29MB
  • FamilySharing(5)
Produktbeschreibung
Wenn Sie eine Mietimmobilie kaufen oder selbst bauen, werden Sie in den ersten Jahren häufig Verluste einfahren. Denn beim Kauf oder Bau fallen viele Kosten an, bis die Immobilie überhaupt fertig gestellt ist, geschweige denn die ersten Mieteinnahmen fließen. Allerdings sollte sich nach einigen Jahren abzeichnen, dass die Vermietung einen positiven Ertrag abwerfen wird. Andernfalls wird das Finanzamt früher oder später unterstellen, dass Sie die Immobilie lediglich zur Steuerersparnis angeschafft haben und eigentlich gar nicht die Absicht haben, Einkünfte zu erzielen, sondern Liebhaberei betreiben. Konsequenz: Künftige Verluste erkennt das Finanzamt in diesem Fall nicht mehr an und für die Vergangenheit können die Verluste gestrichen werden, wenn die Steuerbescheide hierzu vorläufig ergangen sind. Wir sagen Ihnen, anhand welcher Indizien das Finanzamt Liebhaberei unterstellt und wie Sie gegensteuern können. Wir liefern Ihnen mögliche Argumente, um die Verluste zu begründen. Seit dem 1.1.2012 ist immer dann der volle Werbungskostenabzug möglich, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Das gilt auch für Altverträge. Die bisher im Zweifelsfall notwendige Totalüberschussprognose ist vollständig entfallen. Wie Sie auf die Rechtsänderung reagieren sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.