Das Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG) regelt die Organisation, Aufgaben und Ziele des Schulwesens im Freistaat Sachsen. Es legt die Schularten und Bildungswege fest, definiert die Schulpflicht und enthält Vorgaben zur Unterrichtsgestaltung, Schulorganisation und Mitbestimmung von Schülern, Eltern sowie Lehrkräften. Zudem behandelt das Gesetz Themen wie Inklusion, Ganztagsschulangebote, Schulfinanzierung und die Qualitätssicherung im Bildungsbereich. Es bildet die gesetzliche Grundlage für die schulische Bildung in Sachsen und gewährleistet ein leistungsfähiges und gerechtes Bildungssystem.
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