Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) regelt die Organisation, Aufgaben und Ziele des Schulwesens in Sachsen-Anhalt. Es definiert die Schulformen, Bildungsziele und Rahmenbedingungen für den Unterricht. Zudem enthält es Vorschriften zur Schulpflicht, zu den Rechten und Pflichten von Schülern, Lehrkräften und Eltern sowie zur Mitbestimmung in der Schulverwaltung. Besondere Regelungen betreffen die Inklusion, die Qualitätssicherung und die Finanzierung von Schulen. Ziel des Gesetzes ist es, eine chancengerechte und leistungsfähige Bildungslandschaft zu gewährleisten.
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