Das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG BW) regelt die rechtlichen Grundlagen des Schulwesens im Land Baden-Württemberg. Es definiert die Schularten, deren Organisation und die Zuständigkeiten von Schulträgern und Schulaufsicht. Zudem enthält es Vorschriften zu Schulpflicht, Unterrichtsinhalten, Leistungsbewertung sowie Rechten und Pflichten von Schülern, Lehrkräften und Eltern. Besondere Regelungen betreffen die Mitbestimmung in der Schule, Inklusion, digitale Bildung und Maßnahmen zur Schulordnung. Ziel des Gesetzes ist es, ein geregeltes, chancengerechtes und qualitativ hochwertiges Bildungssystem sicherzustellen.
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