Das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) regelt die Organisation, Aufgaben und Ziele des Schulwesens im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Es bestimmt die Schularten, den Bildungsauftrag und die Schulpflicht. Zudem enthält das Gesetz Vorschriften zur Unterrichtsgestaltung, zu Leistungsbewertungen, zur Mitwirkung von Schülern und Eltern sowie zur Schulfinanzierung. Wichtige Themen sind außerdem die Inklusion, Ganztagsschulen und die Qualitätsentwicklung im Bildungswesen. Ziel des Gesetzes ist es, ein leistungsfähiges und chancengerechtes Bildungssystem sicherzustellen.
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