Nach der EU-Grundverordnung zum Datenschutz (DSGVO) muss ein angemessenes Sicherheitsniveau für die erhobenen Daten sichergestellt werden. Gesundheitsdaten unterliegen dabei einem besonderen Schutz. Alle Mitarbeitenden, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen dabei entsprechend geschult werden (gemäß Artikel 9, 39 DSGVO).Die Rechtslage muss in den geltenden Verfahren umgesetzt und die Mitarbeiter müssen zum Datenschutz unterwiesen werden.Zur Entlastung und um den Vorbereitungsaufwand für die Unterweisung der Mitarbeitenden zu minimieren, gibt es die neue "PRAXIS-DVD Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen".
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